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Integrationsvorlehre (INVOL)

Der Bundesrat möchte mittels einer Integrationsvorlehre (INVOL) die berufliche Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus dem Asylbereich sowie aus EU-/EFTA- und Drittstaaten fördern. Die einjährige Vorlehre soll den Grundstein für Personen legen, die noch nicht über ausreichend sprachliche, kulturelle oder berufsrelevante Kenntnisse verfügen und somit den Einstieg in eine Berufslehre (EFZ oder EBA) wie auch die erfolgreiche Integration in den Schweizer Arbeitsmarkt ermöglichen.

Swissmem hat die Aufgabe, bei der (Weiter)-Entwicklung von INVOL in den Bereichen Mechanik und Automation mitzuwirken. Unser Ziel ist es, unsere Branche mit massgeschneiderten Integrationsvorlehren weiter auszubauen und neue Fachkräfte mit Potenzial und Engagement einzubringen.

Ziele der Integrationsvorlehre

Ziel 1 – Kompetenzen erwerben

Personen, die sich für eine INVOL Mechanik/Automation entscheiden, sollen grundlegende Kompetenzen in einem Tech-Beruf erlangen. Diese Ausbildung bietet sich als Vorbereitung für eine berufliche Grundbildung an.

Ziel 2 – Berufslehre abschliessen

Im weiteren Sinne sollen Personen, die die Integrationsvorlehre abschliessen, die Möglichkeit bekommen, eine EBA oder EFZ-Berufslehre zu absolvieren.

Ziel 3 – Vollständige Integration

Langfristig gesehen soll die vollständige Integration in die Gesellschaft wie auch in den Arbeitsmarkt ermöglicht und darüber hinaus die finanzielle Unabhängigkeit erlangt werden.

Zielgruppen

In der Schweiz vorläufig aufgenommene Personen, Flüchtlinge sowie neu Personen aus EU/EFTA- und Drittstaaten, die Interesse an einer Ausbildung im Berufsfeld Mechanik oder Automation zu absolvieren.

Dauer und Modell

  • 1 Jahr / zeitliche Abstimmung auf Beginn der beruflichen Grundbildung
  • 3,5 Tage im Betrieb und 1,5 Tage in der Schule

Finanzierung

Der Bund und die 18 teilnehmenden Kantone finanzieren die Potentialabklärung der teilnehmenden Personen, sowie den Schulbesuch und die Betreuung während der Integrationsvorlehre.

Die beteiligten Betriebe erhalten keine finanzielle Unterstützung.

Anmeldung und Selektion

Betriebe aus der Tech-Industrie, die Praktikumstellen für die Kandidatinnen und Kandidaten bereitstellen möchten, können sich bei ihrer kantonalen Berufsbildungsbehörde anmelden.

Für die Selektion Betriebe der Kandidaten und Kandidatinnen sind die Betriebe selbst zuständig. Die Dossiers von potenziellen Kandidatinnen und Kandidaten erhalten die Betriebe, je nach Regelung in Kanton, bei der kantonalen Berufsbildungsbehörde oder direkt von den Bewerberinnen und Bewerbern.

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Letzte Aktualisierung: 09.03.2023