Die Verbundpartner der Berufsbildung – Kantone, Organisationen der Arbeitswelt und Bund – haben sich auf folgende Grundsätze zur Berufswahl und Rekrutierung von Lernenden geeinigt. Die Verbundpartner der Berufsbildung – Kantone, Organisationen der Arbeitswelt und Bund – haben sich auf folgende Grundsätze zur Berufswahl und Rekrutierung von Lernenden geeinigt.
- Offene Lehrstellen werden frĂĽhestens im August des Jahres vor Lehrbeginn zur Bewerbung ausgeschrieben.
- Lehrverträge werden frühestens ein Jahr vor Lehrbeginn abgeschlossen.
- Lehrverträge werden frühestens im September des Jahres vor Lehrbeginn genehmigt.
Alle Akteure der Berufsbildung sind aufgerufen, im Interesse einer sorgfältigen und zeitlich gut abgestimmten Berufswahl und Rekrutierung, dieses Commitment mitzutragen. Dadurch wird die Verbindlichkeit des Commitments weiter erhöht.
Leiter Swissmem Berufsbildung
052 260 55 00 052 260 55 00 t.schumacher@swissmem.ch E-Mail