Als gefährlich gelten Arbeiten, die ihrer Natur nach oder aufgrund der Umstände, unter denen sie verrichtet werden, die Gesundheit, die Ausbildung und die Sicherheit der Jugendlichen sowie deren physische und psychische Entwicklung beeinträchtigen können.
Ausnahmen vom Verbot gefährlicher Arbeiten bestehen bereits im Rahmen der beruflichen Grundbildung für Jugendliche ab 15 Jahren. So dürfen beispielsweise Lernende Automatikerinnen und Automatiker die Inbetriebnahme einer Niederspannungsanlage unter Aufsicht ausführen.
Ab 1. April sind solche Arbeiten unter bestimmten Voraussetzungen neu auch für Jugendliche, die sich in Brückenangeboten (Vorlehren, Integrationsvorlehren, Ausbildungen für Jugendliche mit Lernschwierigkeiten, Behinderungen oder Schwierigkeiten aufgrund Migrationshintergrundes) befinden, erlaubt. So wird eine Gesetzeslücke geschlossen, die bisher als rechtlicher Graubereich galt.
Leiter Swissmem Berufsbildung
052 260 55 00 052 260 55 00 t.schumacher@swissmem.ch E-Mail