Darin war die Gewichtung der einzelnen Qualifikationsbereiche wie folgt angegeben:
a. TeilprĂĽfung: 25 %;
b. praktische Arbeit: 25 %;
c. Berufskenntnisse: 30 %; (Erfahrungsnote Berufsfachschule)
d. Allgemeinbildung: 20 %;
e. Erfahrungsnote: 0 %.
Wir haben alle unsere Leitfäden zusammen mit dem Antrag auf Variante 1 (IPA oder VPA im Lehrbetrieb) der Kommission Qualifikationsverfahren (KQV) unterbreitet, da die Gewichtung der BK-Note von der Standardvorgabe abweicht. Unsere Lösung war so gestaltet, dass die Gewichtung den Vorgaben unserer Bildungsverordnungen entsprach: dort sind die Berufskenntnisse mit Total 30% (je 15% für Erfahrungsnote und BK-Prüfung) gewichtet.
Wir haben bei der KQV auf nachhaken eine abschliessende Antwort zu unserem Vorschlag erhalten. Der Entscheid vom 6. Mai 2020 lautete wie folgt:
«Gemäss verbundpartnerschaftlich verabschiedeten Richtlinien (Punkt 9.2) wird die Gesamtnote aus dem Durchschnitt der gewichteten Qualifikationsbereiche und falls vorhanden der Erfahrungsnote gemäss Bildungsverordnung berechnet. Somit können wir einem Antrag auf Änderung dieses Grundsatzes nicht nachkommen.»